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Zollinformationen

Aussteller innerhalb der EU: Wenn Sie Waren zur Expo mitbringen möchten, ist keine Papierarbeit erforderlich, und wenn Sie Ihre Waren auf der Expo verkaufen möchten, ist das Verfahren dasselbe, als würden Sie die Waren an diesen Kunden innerhalb der EU senden. Aussteller von ausserhalb der EU: Sie sollten die Waren im Rahmen einer sogenannten ”vorübergehenden Verwendung” einführen. Dies ist ein Zollverfahren, das die vorübergehende Einfuhr von Waren in die Europäische Union (EU) mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrzöllen ermöglicht. Mit diesem verfahren können bestimmte Waren, wie z.B. Muster, vorübergehend in die EU eingeführt werden. Wenn Sie Waren im Rahmen einer vorübergehenden Verwendung verkaufen möchten, sollten Sie Ihren Zollagenten bezüglich eventueller Zölle kontaktieren, die Sie für die Einfuhr zahlen müssen. Zusätzlich müssen Sie 25% Mehrwertsteuer berechnen. Sie haben auch die Möglicheit, die Waren im Rahmen eines sogenannten Carnet einzuführen, aber wenn Sie Waren verkaufen möchten, ist die Papierarbeit oft komplizierter und führt zu höheren Bearbeitungsgebühren.